Rund um Weiterbildungen

Bund und Länder fördern die Weiterbildungsaktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger mit direkten Zuschüssen zu den Veranstaltungsgebühren. Die Bildungsprämie war nur eines der Weiterbildungs-Förderprogramme. Prüfen Sie, ob nun vielleicht ein anderes Programm für Sie in Frage kommt. 

Einen Überblick über die Förderprogramme von Bund und Ländern finden Sie auf den folgenden Seiten. Zusätzlich haben wir Ihnen für Ihre Recherche übergeordnete Informationswebseiten und Datenbanken zusammengestellt.

Der Staat unterstützt Weiterbildungswillige auch indirekt. So können Weiterbildungskosten steuerlich abgesetzt werden. Über den Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung erhalten Berufstätige zusätzliche freie Tage für ihre berufsbezogene Weiterbildung.

Bildungsprämie*

Die Gutscheinausgabe ist beendet

 

Am 31.12.2021 wurde der letzte Prämiengutschein ausgegeben. 

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Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildungen. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds wurden schon mehrere hunderttausend Prämiengutscheine für berufsbezogene Weiterbildungen ausgegeben. Weiterbildungen, die den Nutzerinnen und Nutzern der Prämie dabei geholfen haben, sich besser zu qualifizieren, mehr berufliches Selbstvertrauen zu gewinnen, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.

 

Damit Sie schnell und unkompliziert prüfen können, ob vielleicht auch Sie einen Prämiengutschein erhalten können, beantworten Sie einfach die Fragen im Vorab-Check

 

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.

Leistungen der freien Förderung

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100% Kostenübernahme für z.B. Langzeitarbeitslose und jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen.

 

Die Freie Förderung SGB II bietet den Jobcentern Raum für neue Ideen bei der Eingliederung in Arbeit. Durch Leistungen der freien Förderung können die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen erweitert werden. Dadurch können Leistungen gefördert werden, die auf eine andere Weise der Aktivierung, Stabilisierung, beruflichen Eingliederung oder Betreuung dienen. Für Langzeitarbeitslose und jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen eröffnet die Freie Förderung besonders weitgehende Fördermöglichkeiten. Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen.

 

Die Freie Förderung ist eine Sozialleistung. Durch die Freie Förderung haben die Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, maximal 10 % der auf sie entfallenden Eingliederungsmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einzusetzen, um die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen zu erweitern. Die Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen des SGB II entsprechen. Es handelt sich um eine Ermessens­leistung. Anträge müssen beim jeweils zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Hintergrund ist die Tatsache, dass der Großteil der Maßnahmen vom Gesetzgeber genau geregelt ist. Förderdauer, -höhe und weitere Merkmale sind detailliert vorgegeben. Die Freie Förderung soll den Agenturen für Arbeit einerseits die Möglichkeit geben, Maßnahmen der lokalen Situation anzupassen. Zum anderen sollen sie neue Wege erproben können, die dann bei Erfolg auf ganz Deutschland ausgedehnt werden können (Best Practice).

*Bei Inanspruchnahme der Zuschüsse muss u.U. mit der Teilnahme an einer Gruppenweiterbildung (mind. 2 Teilnehmer) gerechnet werden, da die Förderung sonst evtl. Ihre Anerkennung verliert.

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