Allgemeine Geschäftsbedingungen für Instandsetzungen

(Seminare, Kurse, Werkzeug weiter unten)

Alle zwischen der Fa. Dellentechnik Arnold (im folgenden Auftragnehmer
genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen
Verträgen für die Ausführungen von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern,
Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge bzw. Angebote liegen
folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:



§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen
Verträge gelten unsere AGB's.

§2 Terminvereinbarungen:

Terminvereinbarungen werden generell in gegenseitigem Einverständnis beider
Geschäftsparteien getroffen. Der Auftraggeber hat unmittelbar vor Beginn der
Reparatur/Instandsetzungsarbeiten eine schriftliche Auftragsbestätigung zu
unterzeichnen.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen:

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten
Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der
Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine
Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.

§4 Reklamationen:

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers werden zusammen mit
dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können
ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der
Auftragnehmer hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die
Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den
Auftragnehmer beziehen, bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich
fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der
Reklamation nicht möglich.

§5 Preisangaben:

5.1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im
Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung der Arbeiten
voraussichtlich zum Einsatz kommen. Es gelten die Preise der aktuellen
Preisliste oder aber die mündlich verhandelten bzw. schriftlich dokumentierten
Preise vor der Reparaturannahme bzw. bei Terminvereinbarung. Wünscht der
Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages, in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile aufzuführen
und mit dem Preis zu versehen.

5.2. Kostenvoranschläge/Reparaturangebote durch den Auftragnehmer behalten
eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ausgenommen davon sind die angebotenen Material-
und Ersatzteilpreise.

§ 6 Zahlung

6.1 Der Rechnungsbetrag und die Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme
des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung in bar
fällig, spätestens jedoch 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

6.2 Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruht. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen.

§ 7 Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftraggeber steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein
vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten
Gegenständen zu.

Das Vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

§ 8 Abnahme

8.1 Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im
Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Reparaturgegenstand innerhalb von
1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von
seinen gesetzliche Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die
innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2
Arbeitstage.

8.3 Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche
Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des
Auftragnehmers auch anderwertig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der
Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§9 Fahrzeugüberführung:

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes,
erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Der Preis für die Überführung
richtet sich nach der Entfernung, er ist nicht in den Preisen für die
Dellenenbeseitigung, Reparaturkosten etc. enthalten und wird vor der
Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen. Die Abholung und Zustellung
erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Auftragnehmers.

9.1. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführungsfahrt nicht
über die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers versichert.

§10 Haftung und Garantie

10.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend
gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer oder einem seiner Mitarbeiter grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

10.2. Bei Lackschäden, die durch den Auftragnehmer verursacht werden und
ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen,
schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, Ausbesserungslackierungen, etc.,
können keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
geltend gemacht werden.

10.3. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Reparatur an
dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und
Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes
Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch
angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden,
sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.

10.4. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen
oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter, bei
fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen/Wertsachen gemacht werden.
Der Auftragnehmer gibt die Möglichkeit einer Aufbewahrung unter Verschluss für
Wertgegenstände in seinen Geschäftsräumen, dieses allerdings ohne
Gewährleistung und ohne das Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
können.

10.5. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Ausführung der
Arbeiten einer sanften Instandsetzung über evtl. Qualitätsverluste der zu
bearbeitenden Beschädigungen (Dellen, Beulen etc.) wenn die nicht vollkommene
Instandsetzung vor Auftragsannahme einschätzbar ist. Bei Hagelschäden und
Bauteilen die durch eine Vielzahl an Dellen oder Beulen betroffen sind kann die
Reparatur nur an den tatsächlich für den Auftragnehmer umsetzbaren
Beschädigungen mittels der vorhandenen und einsetzbaren Spezialwerkzeuge
erfolgen. Bei Beschädigungen die nicht unmittelbar vor der Auftragsannahme als
nicht reparabel durch sanfte Instandsetzung zu beurteilen sind, müssen die in
Folge entstehenden Kosten durch den Auftraggeber (im Kaskofall durch den
Versicherer) durch eine Lackierung nach vorziehen der Beschädigung (Delle) bzw.
Schlichtung der Beule getragen werden.

§11 Formalitäten und schriftliche Absicherung:

11.1.Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen der
Auftraggeber und Auftragnehmer oder einer seiner Mitarbeiter die
Auftragsformulare, evtl. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung für Versicherungsabwicklungen
unterzeichnen. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und
Auftragnehmers, sowie dessen Mitarbeitern.

11.2. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber
ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere AGB's
und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen
Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

§12 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen:

12.1. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie
sie auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind.

§13 Sonstiges:

13.1.Erfüllungsort ist Bocholt

13.2.Gerichtsstand ist Bocholt13.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem
Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.

Dellentechnik Arnold, Münsterstr. 134a, 46397 Bocholt 

AGB Stand 08/2012 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse/Seminare

Unsere Kurse erfolgen auf der Grundlage nachfolgender allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB):


1.Teilnehmer
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme bei unseren Kursen ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. 
 

2. Anmeldung und Zahlung
Nach Eingang der Anzahlung oder schriftlicher Bestätigung (E- Mail, Post) der Anmeldung durch uns ist die Buchung für den Teilnehmer und für uns verbindlich. Nach unserer Anmeldebestätigung ist die volle Kursgebühr 14 Tage vor Kursbeginn (bestätigter erster Tag der Weiterbildung) per Überweisung (Vorkasse), oder vor Ort in bar spätestens jedoch am ersten Kurstag vollständig zu entrichten. Bei Verschiebung der Veranstaltung durch den Teilnehmer ist die Kursgebühr spätestens wie o.g. zum ursprünglichen bzw. ersten Kurstermin fällig.
 

3. Rücktritt durch den Teilnehmer
Muss ein Teilnehmer seine gebuchte Veranstaltung aus persönlichen Gründen vor Beginn (mind 29 Tage vor Beginn)  verschieben, bleibt seine Zahlung für eine Teilnahme an einem späteren Termin bestehen. Die Kurse können bis 28 Tage (4Wochen) vor Kursbeginn storniert oder umgebucht werden. Danach ist die volle Kursgebühr fällig. Die Anzahlung ist von einer Rückzahlung ausgeschlossen. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer unentschuldigt nicht, wird die Zahlung einbehalten oder eingefordert, sofern diese noch nicht gezahlt wurde. Sollte ein Teilnehmer seine gebuchte Veranstaltung aus jeglichen Gründen abbrechen, so erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Kursgebühren. Stornierungen und Umbuchungen durch Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführungen schriftlich oder per E-Mail vorgenommen zu werden.
 

4. Rücktritt durch Ausbilder
Im Falle einer Nichtdurchführbarkeit der gebuchten Veranstaltung aufgrund von Krankheit des Ausbilders behalten wir uns vor, eine Veranstaltung spätestens 1 Tag bzw. direkt vor Beginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen bleiben für eine Teilnahme an einem späteren Termin bestehen. Das gleiche gilt für den Fall der Nichtdurchführbarkeit der gebuchten Veranstaltung wegen höherer Gewalt. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

5. Werkzeugerwerb / Werkzeugverkauf
Werkzeuge im Set oder auch einzelne Werkzeuge die im Zuge einer Ausbildung von der Fa. Dellentechnik Arnold erworben werden können sind von einem Umtausch / einer Rücknahme ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Werkzeuge welche durch „nicht Schulungsteilnehmer“ erworben werden können. 


6. Kompetenzen
Den Anweisungen des Ausbilders ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, ist dieser ausdrücklich dazu berechtigt, den Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne dass Kostenersatz besteht.

 

7. Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
 

8. Versicherung
Wir sind Betriebshaftpflichtversichert. Eine Unfallversicherung für Kursteilnehmer besteht nicht.
 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Fa. Dellentechnik Arnold in Bocholt
Stand: 01.01.2012

 

 

 

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